Nun ist es amtlich

NUN IST ES AMTLICH.......
Der direkte Eindruck von H. Keimer unseren Weg in Augenschein zu nehmen, bestand darin, dass man diesen mal kurz mit dem "Geländewagen" abgefahren ist!!!
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Hier das Antwortschreiben von Herrn Bürgermeister Keimer - Mehr kann und will ich dazu "NOCH" nicht sagen!!!!!!

Jedoch zum direkten Vergleich zu der Aussage von H. Keimer.....:
"(Insbesondere die Inaugenscheinnahme des Weges auf der anderen Bachseite von der Sulzmühle zur Landesstraße lässt dies offenkundig werden. Über diesen Weg ist ein allgemeines Fahren mit Fahrzeugen auch den notwendigen Anliegern der Sulzmühle nicht zumutbar, sodass dieser Weg keine allgemeine Alternative darstellt.)"

Bewusst schreibe ich nicht dazu, welches welcher Weg ist ... einige Bilder von heute, bewusst durcheinander eingestellt!! - Nun kann jeder selber entscheiden, welcher Weg wohl besser befahrbar ist und ob er als BESUCHER des Gnadenhofes "Korweiler-Mühle", so laut H. Keimer, gerne noch diesen ja ausreichend befestigten und gut befahrbaren Weg bis zu uns fährt!!!!! ???
Und ich möchte nochmals betonen, es gibt 2 weitere gute Wege zur Sulzmühle!!!

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Mail vom 17.12.2014 um 17.55 Uhr
Sehr geehrte Frau Andrae-Wagner,

vorgestern habe ich mir die Situation vor Ort angeschaut und vor allem einen direkten Eindruck der vorhandenen Wege gewinnen können.
Der Sie betreffende Teil des Weges (also von der Straße bis zur Korweiler Mühle) aber auch weitergehend bis zur Sulzmühle ist für den Anliegerverkehr ausreichend befestigt, und auch durch Fahrzeuge gut befahrbar.

Insofern kann ich die von Ihnen geäußerten Bedenken wegen der Erreichbarkeit durch für Ihren Gnadenhof erforderliche Fahrzeuge nicht vollziehen.

Durch die nunmehrige neue sich anbahnende Nutzung der Sulzmühle gibt es keinen Grund mehr, nur Anliegern zur Korweiler Mühle die Zufahrt von der Landesstraße zu gestatten, aber weiteren Anliegern die Zufahrt zu verbieten. Insbesondere die Inaugenscheinnahme des Weges auf der anderen Bachseite von der Sulzmühle zur Landesstraße lässt dies offenkundig werden. Über diesen Weg ist ein allgemeines Fahren mit Fahrzeugen auch den notwendigen Anliegern der Sulzmühle nicht zumutbar, sodass dieser Weg keine allgemeine Alternative darstellt.

Im Ergebnis wird die Verbandsgemeinde die Beschilderung „Anlieger frei“ anordnen und auch vollziehen.

In den nächsten Tagen werde ich nichtsdestotrotz mit den mir zum Teil bekannten Personen aus dem Jagd-/Forstbereich sprechen.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Keimer
(Bürgermeister)
Verbandsgemeindeverwaltung
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56288 Kastellaun
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